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Allgemeine Geschäftsbedingungen

                                                                

I.   Ausführung und Dienstleistungen

1.  Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege.

2.  Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl respektive ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung.

II.  Verantwortlichkeit

1.  Jede Haftung des Textilpflegebetriebs wird wegbedungen, ausgenommen für Fälle grober Fahrlässigkeit.

2.  Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegebetriebs ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stützt sich der Textilpflegebetrieb auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt.

3.  Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau kann der Textilpflegebetrieb keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen.

4.  Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften, Defekte, oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpflegebetrieb massgebend.

5.  Der Textilpflegebetrieb kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärungen) entgegennehmen.

6.  Eine Erfolgsgarantie des Textilpflegebetriebs ist ausgeschlossen.

III. Rückgabe

1.  Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen die Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen.

2.  Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen vorgängige Bezahlung.

3.  Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, kann der Textilpflegebetrieb ersatzlos über diese verfügen. Bei allen Artikeln mahnt der Textilpflegebetrieb seine Kundin/seine Kunden vorgängig, sofern Name und Telefonnummer der Kundin/des Kunden bekannt sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtung seitens Textilpflegebetrieb diesbezüglich Nachforschungen anzustellen.

4.  Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben.

IV. Beanstandungen

1.  Reklamationen der Kundin/des Kunden müssen unter Vorlage der Zahlungsquittung unverzüglich, spätestens innerhalb drei Arbeitstagen ab Entgegennahme des Artikels erfolgen.

2.  Beanstandungen werden vom Textilpflegebetrieb sorgfältig geprüft und begründet beantwortet und erklärt. Das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schaden-erledigungsstelle usw.) wird nach Möglichkeit im Einvernehmen mit der Kundin/dem Kunden festgelegt.

3.  Schadenfälle im Textilbereich können in der Schweiz nicht versichert werden. Ein allfälliger Schadenersatz bei Schäden am Artikel oder bei Verlust desselben bemisst sich nach der Zeitwerttabelle der Konsumentenschutzorganisation für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln. Die Höhe des Anschaffungswertes muss mittels Quittung belegt werden. Ein Realersatz ist ausgeschlossen.

V.  Anwendbares Recht

1.  Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

2.  Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisation des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler. Dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten.  

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